2008-12-18: Die Generalversammlung vom 08.11.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitglieds), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) , 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat); neu eingefügt: 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern); alle weiteren Nummerierungen sowie inhaltlich geändert: 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 40 (Rücklagen), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung), 45 (Auflösung) und Anlage zu 17 Abs. 2 (Übernahme von weiteren Geschäftsanteilen). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zwecke der Mitglieder der Genossenschaft. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen ihrer Satzung. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 29 die Voraussetzungen.
2019-02-06: Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 40 (Rücklagen), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), § 45 (Auflösung), sowie die Anlage zur Satzung (Übernahme von Pflichtanteilen gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung); neu eingefügt: § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern).