2021-01-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2020. Geschäftsanschrift: Basepohler Straße 07, 17153 Stavenhagen. Gegenstand: Maurer-, Beton-, Stahlbeton-, Fassaden- (Klinkerarbeiten, Wärmedämmesysteme und Putzarbeiten), Ausbauarbeiten- (Trockenbau und Estricharbeiten), Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten, Erd- und Entwässerungsarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Michael, Jeff, Stavenhagen, *04.04.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-05: Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Stammkapital und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Einzelunternehmens Baugeschäft Peter Michael e.K., Stavenhagen (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 2899) beschlossen. neues Stammkapital : 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.10.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 27.10.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Peter Michael, Stavenhagen, geb. 29.05.1957 unter der Firma Baugeschäft Peter Michael e.K. in Stavenhagen (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 2899) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.