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Baugesellschaft Rank GmbH

Hochbau, Basiner, Zimmerermeister..., Gebrüder, Firmengründers, Urenkel, Herstellung von Stahlbeton, Neubaugeschäft
Adresse / Anfahrt
Emil-Geis-Straße 1
81379 München
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2020. Geschäftsanschrift: Emil-Geis-Str. 1, 81379 München. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Bauarbeiten aller Art. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eder, Johann, Schäftlarn, *13.12.1954; Leckert, Hans-Andre, Oberau, *17.10.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Baugesellschaft Gebr. Rank GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München .

2020-12-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Käspeitzer, Martin, Zangberg, *24.08.1963.

2021-01-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Schönwälder, Wolfgang, Ruderting, *08.03.1976.

2021-02-26:
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Leckert, Hans-Andre, Oberau, *17.10.1964, einzelvertretungsberechtigt.

2021-07-02:
Bestellt: Geschäftsführer: Käspeitzer, Martin, Zangberg, *24.08.1963, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eder, Johann, Schäftlarn, *13.12.1954.

2021-07-29:
Prokura erloschen: Käspeitzer, Martin, Zangberg, *24.08.1963.

2021-08-18:
Die Basiner Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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