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Baumann & Baumann Immobilienbüro GmbH

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Adresse / Anfahrt
Werner-Heisenberg-Straße 10
64823 Groß-Umstadt
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-11-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2021. Geschäftsanschrift: Werner-Heisenberg-Straße 10, 64823 Groß-Umstadt. Gegenstand: Vermittlung, Kauf, Verkauf von Immobilien aller Art, insbesondere von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Eigentumswohnungen, Erwerb und Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften, welche Immobilien aller Art, insbesondere Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Eigentumswohnungen oder Anteile hieran halten und/oder verwalten; Vermietung und Verpachtung von gewerblichen sowie nicht-gewerblichen Immobilien aller Art, insbesondere von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie Wohnungen; Bauherren- und Baubetreuer Tätigkeit im Sinne des § 34 c GewO, Erstellung von Wertgutachten über Immobilien aller Art, insbesondere über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Bauwerke und Wohnungen; Kauf- und Verkaufsberatung bezüglich Immobilien aller Art, insbesondere bezüglich Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Hausverwaltung und -bewirtschaftung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baumann, Axel, Groß-Umstadt, *08.09.1962; Baumann, Marc Bayron, Groß-Umstadt, *07.07.1993, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Baumann & Baumann Immobilienbüro OHG mit dem Sitz in Groß-Umstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRA 86950). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.