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Bauschadeninstitut BSI GmbH

Unternehmen, Bauschäden, Negast..., Sachverständige, Feuchtigkeitsschäden, Sachverständigen, Wasserschäden, Bausubstanz, Fehlerhafte, Sturmschäden, Videobeiträge
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 43c
18442 Steinhagen
1x Adresse:

Graue Ecke 3
18442 Steinhagen


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HR-Bekanntmachungen:

2019-05-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2019 mit Änderung vom 25.04.2019. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 43 c, 18442 Steinhagen OT Negast. Gegenstand: die Erbringung von Sachverständigendienstleistungen, Forschung und Ursachenermittlung, Entwicklung und Bereitstellung von Infrastruktur für Sachverständige, Softwareentwicklung inklusive deren Beratung, Herausgabe von Publikationen inklusive der erforderlichen Pressetätigkeit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Masson-Wawer, Michael, Steinhagen, *05.02.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Michael Masson-Wawer e.K. mit Sitz in Steinhagen aus dem Vermögen des Michael Masson-Wawer nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.03.2019 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.03.2019, jeweils mit Änderung vom 25.04.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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