2010-09-08: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MTB Baustoffmarkt GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Arnstadt (Amtsgericht Jena HRA 100599) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.