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Bauunternehmung Markus Neher GmbH & Co. KG

Weilstetten, Tätigkeitsbereiche, Baubranche...
Adresse / Anfahrt
Roßwanger Straße 30
72336 Balingen
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-30:
(Der Betrieb eines Bauunternehmens in den Bereichen Hoch- und Tiefbau mit Baunebenarbeiten und Fuhr- und Transportleistungen. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in eigenem oder fremdem Namen, die Errichtung von Bauvorhaben als Bauherr (Bauträger) in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, die entsprechende Projektentwicklung und das Projekt-Management dazu, ferner die Verwaltung der dafür vorgesehenen fremden Gelder sowie die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ferner als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung Bauvorhaben wirtschaftlich vorzubereiten und durchzuführen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Roßwanger Straße 30, 72336 Balingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bauunternehmung Markus Neher Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Balingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 782647), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-19:
Firma geändert; nun: Bauunternehmung Markus Neher GmbH & Co. KG. Der Einzelkaufmann Neher, Markus Wolfgang Christian, Balingen, *20.11.1979 hat als Inhaber der Firma "Bauunternehmung Markus Neher e. K.", Balingen die in Teil I. Unterabschnitt II. der UR E 551/2022 der Notarin Stephanie Eberhardt bezeichneten Teile des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2022 und des Versammlungsbeschlusses vom 27.06.2022 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.