2012-09-17: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Renke Wohn- u. Industriebau Gesellschaft für Planung und schlüsselfertiges Bauen mbH.", Weilheim an der Teck. (Amtsgericht Stuttgart HRB 230686) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.