2009-10-27: Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2009 hat die Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen. Gegenstand der Genossenschaft ist es, Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen zu bewirtschaften, zu errichten, zu erwerben, zu vermitteln, zu veräußern und zu betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen.