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Bauverein Werne eG

Wohnungsversorgung, beschränkter, eingetragene..., Haftung
Adresse / Anfahrt
Stockumer Straße 29
59368 Werne
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2006-09-05:
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26. Juni 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 30. Juni 2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgersvom 26. Juni 2006 mit der Bauverein Werne Wohnungsbau GmbH (Amtsgericht Dortmund HRB 17605) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-11-27:
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. (4) Beteiligungen sind zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Die Nachschusspflicht ist aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

2016-01-12:
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 17 beschlossen.

2018-08-20:
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

2019-08-16:
Nicht mehr Vorstand: Dehmel, Erwin, Werne, *05.03.1948.

2020-02-03:
Vorstand: Ruck, Nadine Simone, Hamm, *01.03.1980. Nach Ergänzung, weiterhin Vorstand: Brocke, Ulrich Friedrich, Werne, *04.10.1956; Hörstrup, Karl-Heinz, Werne, *02.10.1946.

2021-09-20:
Bestellt als Vorstand: Kasemann, Michael, Werne, *02.10.1979. Nicht mehr Vorstand: Hörstrup, Karl-Heinz, Werne, *02.10.1946.