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Bauwerk Gesellschaft für Denkmalsanierung GmbH

Wohnen/Kochen/Essen, Tageslicht-Bad, Kutscherhaus..., Dachgeschoss, Abstellraum, Zwei-Zimmer-Wohnung, Augenmaß, Herausgebers
Adresse / Anfahrt
Herzogstraße 3
67435 Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-04-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2007, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Vilbel (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81240) nach Neustadt an der Weinstraße beschlossen. Desweiteren wurde der Gesellschaftsvertrag um § 8 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) ergänzt. Geschäftsanschrift: Herzogstraße 3, 67435 Neustadt an der Weinstraße. Gegenstand: Tätigkeit im Bereich der Altbausanierung, wie Bauvermessung, Bauforschung, Schadensermittlung, Baubetreuung, Erstellung von Nutzungskonzepten, Planung und Überwachung der Durchführung von Sanierungsarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Weißenmayer, Martina, Neustadt/W., *27.11.1965.

2015-06-08:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2015 mit der D.M.-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neustadt/Wstr. verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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