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Bauzentrum Tönnes GmbH & Co. KG

Baustoffe, Baumaterialien, Bauzentren..., Logins, Ltr, Bedachung/Fassade, Innenausbau/Holz, Profi-Baumarkt, Sanitär/Haustechnik, Baustoff-Fachhandel, Standorten, Thönnes
Adresse / Anfahrt
Burger Straße 58
42929 Wermelskirchen
5x Adresse:

Im Springel 6
42477 Radevormwald


Höhestraße 6
51399 Burscheid


Abshofstraße 25
51109 Köln


Borner Straße 1-3
42897 Remscheid


Paffrather Straße 144-150
51465 Bergisch Gladbach


Kontakt
53 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 53 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-17:
Einzelprokura: Tönnes, Carsten, Wermelskirchen, *02.11.1980.

2014-11-24:
Prokura erloschen: Tönnes, Carsten, Wermelskirchen, *02.11.1980.

2017-01-30:
Prokura erloschen: Hintze, Klaus-Stefan, Wermelskirchen, *25.11.1957.

2020-10-29:
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Berichtigung der Sitzangabe von Amts wegen weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Tönnes Verwaltungsgesellschaft mbH, Wermelskirchen . Einzelprokura: Narat, Dirk, Radevormwald, *20.05.1964.

2021-12-14:
Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Tönnes Verwaltungsgesellschaft mbH, Wermelskirchen , mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Kreckel + Renzmann GmbH mit Sitz in Radevormwald (Amtsgericht Köln, HRB 37661) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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