2015-01-31: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.10.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Rimsting, Amtsgericht Traunstein HRB 18603) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Sudetenstraße 14, 82031 Grünwald . Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Vertrieb und Montage von Anlagen zur Gewinnung von regenerativer Energie, sowie komplementärer Dienstleistungen die das Hauptgeschäft unterstützen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bühler, Anton, Wolpertshausen, *11.01.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 11.12.2012 mit der "Anton Bühler Consulting GmbH" mit dem Sitz in Wolpertshausen (Amtsgericht Stuttgart HRB 571404) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 14.12.2012 zugestimmt.
2018-09-01: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Anton Bühler Consulting GmbH mit dem Sitz in Grünwald verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.