2007-08-23: Bösch Boote GmbH & Co. KG, Bad Endorf (Hofham 37, 83093 Bad Endorf, Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Kleinbooten, insbesondere Ruderbooten, Tretbooten Beibooten, Kajaks und Kanus). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Bavaria Bösch GmbH, Bad Endorf (AG Traunstein HRB 17854), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-09-06: Firma geändert, nun: Bavaria-Boote Bösch GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 21.08.2007 sowie des Ausgliederungs- und Übernahmebeschlusses vom selben Tag das Vermögen des Einzelunternehmens "Bavaria-Boote Hans Bösch Inh. Renata Bösch e.K." mit dem Sitz in Bad Endorf (Amtsgericht Traunstein HRA 4374) übernommen. Die Ausgliederung wurde am 04.09.2007 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-09-06: Firma geändert, nun: Bavaria-Boote Bösch GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 21.08.2007 sowie des Ausgliederungs- und Übernahmebeschlusses vom selben Tag das Vermögen des Einzelunternehmens "Bavaria-Boote Hans Bösch Inh. Renata Bösch e.K." mit dem Sitz in Bad Endorf (Amtsgericht Traunstein HRA 4374) übernommen. Die Ausgliederung wurde am 04.09.2007 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.