2018-04-18: Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2017 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die "Bavarian International School gemeinnützige Aktiengesellschaft" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 240362) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.