Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bavarian Nordic GmbH

FSME, BNImpfstoffe, Infektionskrankheiten..., Tollwut, Aufklärungsmaterial, Impfstoffe, Schwerpunktgebiete, Epidemiologisches Bulletin, Mpox/Affenpocken, VERMINDERN
Adresse / Anfahrt
Fraunhoferstraße 13
82152 Planegg
Kontakt
33 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 33 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2005-02-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2000, zuletzt geändert am 02.07.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2004 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'Bavarian Nordic Berlin GmbH', und Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 77873) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der pharmazeutischen Industrie sowie Herstellung von und Handel mit pharmazeutischen Produkten unter Einschluss von Produkten für therapeutische und gentherapeutische Anwendungen. Stammkapital: 191.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Chaplin, Paul Johan, München, *09.09.1967. Ausgeschieden Geschäftsführer: Werner, Uwe, Luckenwalde, *03.02.1965. Die Bavarian Nordic GmbH mit dem Sitz in Planegg (Amtsgericht München HRB 112242) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.

2013-12-11:
Die BN ImmunoTherapeutics GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 140565 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing