2020-01-10: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner, die nicht Steuerberater sind, vertreten jeweils gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist. Partner: Bayer, Christian Michael, Steuerberater, Unterföhring, *03.04.1976; Strauß, Thorsten, Steuerberater, Unterföhring, *01.11.1976.