2005-01-19: d.OPf.). Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2004 hat die Satzung neu gefaßt. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Bayer Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Neuer Gegenstand: Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG.Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; ausgenommen ist die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 34 StBerG).
2005-09-28: d.OPf.). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Gegenstand: Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG.Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
2017-06-17: d.OPf.. Bestellt: Geschäftsführer: Bayer, Frank, Floß, *29.02.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.