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Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG

Immobilien, Schörghuber Unternehmensgruppe, Teil der Schörghuber..., Immobilienunternehmen und Teil, Immobilienaktivitäten, Markendach, Pullach im Isartal, Bürolandschaft, FLOW, Begegnungen, Eiswerk
Adresse / Anfahrt
Denninger Straße 165
81925 München
3x Adresse:

Zugspitzstraße 7
82049 Pullach i. Isartal


Zugspitzstraße 5
82049 Pullach i. Isartal


Zirkusweg 1-3
20359 Hamburg


Kontakt
108 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 108 Mitarbeiter
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2005-07-20:
Neue Firma: Bayerische Bau und Immobilien GmbH & Co. KG. Geändert, nun Persönlich haftender Gesellschafter: Bayerische Bau und Immobilien Management GmbH, München (Amtsgericht München, HRB 148901).

2005-07-20:
Die INTERPLANA Construction Management & Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 5166) und die Industriebau Elemente GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 56500) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 22.06.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-08-03:
Die Bayerische Immobilien Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 5271) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-09-07:
Die Y-Fünf GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 143786) und die Bayerische Immobilien Mangagement GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 126616) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-09-20:
Die Bayerische Immobilien Haustechnik GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 103043) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-10-06:
Firma geändert, nun: Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Denninger Straße 169, 81925 München. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Bayerische Hausbau Management GmbH, München (Amtsgericht München, HRB 148901).

2011-05-11:
Errichtet: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Hamburg, 20148 Hamburg, Geschäftsanschrift: Tesdorpfstr. 12, 20148 Hamburg.

2011-08-03:
Die BIG Industrie- und Gewerbe Bau GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 91305) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-09-28:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Denninger Straße 165, 81925 München.

2012-05-16:
Die BHG Gewerbe GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 116302) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-09-16:
Die BGH München 2018 GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.09.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-11-18:
Zweigniederlassung geändert, nun: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Hamburg, 20359 Hamburg, Geschäftsanschrift: Zirkusweg 1, 20359 Hamburg.

2019-08-21:
Die Bayerische Hausbau Immobilien Management GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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