2006-03-03: Nürnberg). Geändert, nun: Vorstand: Wilms, Hans-Erich, Menden, *24.08.1948, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Ludwig, Martin, Schwarzenbruck, *01.01.1956; Völker, Torsten, Roth, *21.03.1971; Wolfsberger, Friedrich, Thalmässing, *31.03.1958.
2008-02-01: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Hans Wilms Zwischen-GmbH (ehemalige Xaver Bechtold GmbH), mit dem Sitz in Rottweil (Amtsgericht -Registergericht- Stuttgart HRB 470493) beim Amtsgericht -Registergericht- Nürnnberg eingereicht.
2008-04-18: Die Hans Wilms Zwischen-GmbH mit dem Sitz in Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRB 470493) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2008 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 29.01.2008 mit der Gesellschaftverschmolzen.
2011-08-26: Personendaten berichtigt, nun: Vorstand: Wilms, Johann Erich, Menden, *24.08.1948, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-03-09: Die Hauptversammlung vom 02.02.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.642.500,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Die Hauptversammlung vom 02.02.2012 hat zudem die Änderung der §§ 3, 11 Ziffer 1, 13 Ziffer 6 und 21 Ziffer 1. der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 5.000.000,00 EUR.
2018-02-02: Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der KWO Kabelwerke Oberspree GmbH, Berlin beim Amtsgericht Nürnberg (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
2018-04-10: Die KWO Kabelwerke Oberspree GmbH mit dem Sitz in Berlin ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2018 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-05-04: Beim Amtsgericht Nürnberg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2021-09-25: Beim Amtsgericht Nürnberg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2022-03-12: Beim Amtsgericht Nürnberg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.