2005-09-28: Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2005 hat die Änderung der §§ 6 (Vertretung der Gesellschaft), 12 (Gewinn und Verlust) und die Umnummerierung des § 12 (Bekanntmachung der Gesellschaft) in 13 und dessen Änderung sowie die Streichung des § 15 (Kosten) der Satzung beschlossen. Bestellt: Geschäftsführer: Klopp, Günter, Rottach-Egern, *03.08.1950, einzelvertretungsberechtigt. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
2007-06-06: Die Ursus-Immobilien Gesellschaft für Grundstücksverwertung- und Verwaltung mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 75004) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-06-13: Einzelprokura: Klockmann, Ursula-Gabriele, Königsdorf, *27.10.1947. Die Ralf Stark Wohnungseigentumsverwaltung GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 144517) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-08-29: Die KDI-Koordinierungsgesellschaft der Immobilienwirtschaft mbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.