2009-09-01: Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, und Stammkapital. Neue Firma: Auto-Gerstmayr GmbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Keller, Christian, Oberottmarshausen, *16.07.1976; Klopfer, Peter, Kissing, *27.09.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-04-19: Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Bayern-Car-Gerstmayr GmbH mit dem Sitz in Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRB 21526) und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Bayern-Car-Gerstmayr GmbH. Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR.
2011-04-19: Die Bayern-Car-Gerstmayr GmbH mit dem Sitz in Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRB 21526) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-06-24: Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 92.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Autohaus Königsbrunn M&F GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Königsbrunn und die Änderung der §§ 1 (Firma), 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterversammlung), 8 Abs. 2 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung), 11 Abs. 6 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 13 Abs. 2 Satz 1 (Wettbewerbsverbot) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zweck der Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung wirksam. Neue Firma: BayernCar GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dornierstraße 10, 86343 Königsbrunn. Neues Stammkapital: 143.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Fülle, Pierre, Bobingen, *24.10.1986; Melcher, Manfred, Oberottmarshausen, *28.06.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-06-24: Die Autohaus M&F GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Königsbrunn ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2021 mit Nachtrag vom 09.06.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-07-01: Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2021 mit Nachtrag vom 09.06.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Autohaus Königsbrunn M&F Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Königsbrunn und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zweck der Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung wirksam. Neues Stammkapital: 153.000,00 EUR.
2021-07-01: Die Autohaus Königsbrunn M&F Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Königsbrunn ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2021 mit Nachtrag vom 09.06.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.