2012-02-21: Gegenstand: Die Durchführung von Festveranstaltungen sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei solchen Gesellschaften. Stammkapital: 1.000 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Hölzgen, Jeanette, *02.09.1951, Bonn; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Traber, Diana, *27.02.1981, Düsseldorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2011.
2012-03-05: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Bayernfesthalle Nord Hölzgen - Traber Verwaltungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt).
2014-12-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Hölzgen, Jeanette.
2017-08-21: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Traber, Diana; Geschäftsführer: 3. Wolters, Jan Patrick, *12.04.1982, Bremen;
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2020-08-04: Firma:Bayernfesthalle Verwaltungs GmbH; Geschäftsanschrift: Lindemanstr. 22, 28217 Bremen; Stammkapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung:Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Bayernfesthalle GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2020 ist das Stammkapital um 24.000 EUR auf 25.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung). Insbesondere die allgemeine Vertretungsregelung wurde geändert. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2020 ist die Firma und entsprechend § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages geändert.