2021-01-22: Firmenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: BeRi Haustechnik Verwaltungs GmbH i.Gr., Kassel , mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-22: (Installation, Wartung und Instandsetzung von Sanitär-, Heizungs-, Solar- und Klimaanlagen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ihringshäuser Straße 51 a, 34125 Kassel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BeRi Haustechnik Verwaltungs GmbH, Kassel (Amtsgericht Kassel RegNeu), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-02-02: Firmenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: BeRi Haustechnik Verwaltungs GmbH, Kassel , mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-03-29: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das von Herrn Ridvan Berisha als Inhaber unter der Firma BeRi Haustechnik Inh. Ridvan Berisha e.K. in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRA 17953) betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung übernommen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.