2005-08-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 1 (Firma und Sitz) sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma, die Sitzverlegung von Göttingen (bisher Amtsgericht Göttingen HRB 4123) nach Reichshof sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand: Der Betrieb einer Beauty + Wellnessfarm. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Modrach, Manuela, Göttingen, *27.09.1969. Neuer Geschäftsführer: Dick, Reinhard, Reichshof, *17.01.1949, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-03-21: Das Registergericht hat festgestellt, dass der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer aufgrund eines Auschlussgrundes im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 a) GmbHG nicht befugt ist, dieses Amt auszuüben. Damit handelt es sich bei der Eintragung des Geschäftsführers im Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nach § 395 FamFG von Amt wegen zu löschen ist.Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 1 Monat gel- tend zu machen, da andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts ab- gegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzu- legen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
2016-08-15: Geschäftsanschrift: Ober dem Zöper Weg 4, 51580 Reichshof. Nicht mehr Geschäftsführer: Dick, Reinhard, Reichshof, *17.01.1949. Geschäftsführer: Dick, Maria Helene, Reichshof, *05.05.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-07-13: Änderung zur Geschäftsanschrift: Hahnbucher Straße 10, 51580 Reichshof.