Bechtle, Graphische Betriebe und Verlagsgesellschaft GmbH & Co. KG
Formell
2008-04-21:
Prokura erloschen: Kindler, Norbert, Esslingen am Neckar; Schweizer, Fritz, Ostfildern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schulle, Steffen, Köngen, *21.10.1968.
2010-06-14:
Geschäftsanschrift: Zeppelinstr. 116, 73730 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Kouba, Günther, Notzingen; Rosner, Karl, Köngen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Brodbeck, Sabine, Esslingen am Neckar, *25.12.1968; Matthiesen, Christian, Oftersheim, *01.05.1969; Wahlmeyer, Ralf, Esslingen am Neckar, *04.11.1972.
2010-06-21:
Prokura erloschen: Schulle, Steffen, Köngen, *21.10.1968.
2011-02-07:
Prokura erloschen: Matthiesen, Christian, Oftersheim, *01.05.1969.
2013-06-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Meyer, Dieter, Leinfelden-Echterdingen, *10.11.1957; Purnell, Patrick, München, *28.12.1966.
2013-12-02:
Prokura erloschen: Brodbeck, Sabine, Esslingen am Neckar, *25.12.1968.
2016-10-31:
Prokura erloschen: Purnell, Patrick, München, *28.12.1966.
2017-01-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Blum, Volker, Mundelsheim, *24.02.1966.
2018-03-14:
Prokura erloschen: Blum, Volker, Mundelsheim, *24.02.1966.
2019-09-06:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PSE Prospekt-Service Esslingen GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 721079) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-19:
Prokura erloschen: Meyer, Dieter, Leinfelden-Echterdingen, *10.11.1957.
2022-05-02:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bechtle Weiterverarbeitungs Verwaltungs-GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 214660) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-03:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rotenberg Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 1081) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-03:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bechtle Druck & Service Beteiligungs-GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 212146) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-06:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Anzeigenblatt Zwiebel GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 212142) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.