2020-12-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2020. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Steinbeis-Straße 4, 71144 Steinenbronn. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Geräten und Erzeugnissen der Mess- und Regeltechnik aller Art, insbesondere von Geräten und Erzeugnissen für die Überwachung von Drücken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Beck, Rainer, Leinfelden-Echterdingen, *22.08.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-29: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens "Beck Verwaltungsgesellschaft mbH", Steinenbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 246050) auf 1.000.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 1.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Beck Verwaltungsgesellschaft mbH", Steinenbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 246050) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.12.2020 den im Ausgliederungsvertrag (UR 74/2020-H Notar Holzhäuser) bezeichneten Teil Ihres Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-22: Bestellt als Geschäftsführer: Funk, Hans-Peter, Böblingen, *17.11.1958, einzelvertretungsberechtigt.
2022-01-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Funk, Hans-Peter, Böblingen, *17.11.1958.