2010-07-12: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft sind alle Leistungen als sozialpädagogische Familienhelferinnen im Rahmen der Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII, § 27 SGB VIII, Jugendhilfe § 25 KJHG. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partnerin: Aliyeva, Kamala, Pädagogin als sozialpädagogische Familienhelferin, Dietzenbach, *09.10.1975; Becker, Fanara, Philologin, Lehrerin der aserbaidschanischen Sprache und Literatur als sozialpädagogische Familienhelferin, Dietzenbach, *12.11.1963.