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Becker GmbH & Co. KG

Sanitär, Flaschnerei, KÄPSALE..., Ideallösung, Erneuerbaren, Ist-Situation, Besprechen, Handwerkstradition, Sonnenenergie, Ermitteln, Brennstoffen
Adresse / Anfahrt
Julius-Bausch-Straße 32
73431 Aalen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-23:
(Die Entwicklung, Planung, Herstellung, Installation, Betrieb, Vertrieb und Handel mit gebäudetechnischen und energietechnischen Anlagen, sowie Teilen davon und damit in Zusammenhang stehende Bau- und Serviceleistungen. Die Gesellschaft darf Beratung und Schulung in den genannten Geschäftsbereichen anbieten. Weiter Organisation, Planung, Errichtung, Verwaltung und das Betreiben von Energie-Anlagen, sowie die damit verbundene Beratung, Gründung, Organisation und Verwaltung dazu notwendiger Gesellschaften, Genossenschaften und anderen rechtlichen Zusammenschlüssen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Julius-Bausch-Straße 32, 73431 Aalen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: b&m GmbH, Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 724800).

2018-08-31:
Der Einzelkaufmann Becker, Martin, Aalen, *10.04.1968 hat als Inhaber der Firma "Martin Becker Sanitär - Heizung - Flaschnerei e.K.", Aalen das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 14.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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