2014-02-25: Partnerschaft. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Vorbehaltsaufgaben des vereidigten Buchprüfers nimmt die Partnerschaft nicht wahr. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Becker, Frank, Steuerberater, Idar-Oberstein, *24.09.1960; Hey, Stefan, Steuerberater, Idar-Oberstein, *10.03.1963; Huber, Heinz Christian, Steuerberater, Spabrücken, *23.10.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.