2017-07-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2017. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 89, 41515 Grevenbroich. Gegenstand: der Handel, der Vertrieb und die Vermietung von Veranstaltungstechnik, insbesondere von Ton- und Lichttechnik, des Weiteren der Betrieb einer Veranstaltungs- und Künstleragentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Becker, Oliver, Grevenbroich, *24.08.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-18: Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR sowie die Änderung der Firma und dementsprechend die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und in § 4 Abs. 1 und 2 (Stammkapital/Stammeinlagen) beschlossen. Neue Firma: Becker Veranstaltungstechnik GmbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2017-08-18: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das vom Einzelkaufmann Becker, Oliver, Grevenbroich, *24.08.1973, unter der Firma Becker Veranstaltungstechnik e.K. in Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 7609) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.