2009-02-03: Durch Beschluss des Amtsgerichts Idar-Oberstein (10 IN 80/08) vom 07.01.2009 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.
2009-02-03: Beschluss Amtsgericht Idar-Oberstein (10 IN 80/08) v. 30.12.2008: vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.