2005-11-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2005. Gegenstand: Handel und Dienstleistungen im Bereich Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Licht und Wohnaccessoires sowie der dazugehörigen Projektgeschäfte. Weiter die Entwicklung, Herstelung und Vertrieb sowie Planung von medientechnischen Anlagen und Geräten. Schließlich die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb sowie Planung und Installation von lichttechnischen Anlagen und Objekten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beckhoff, Michael, Verl, *19.10.1963; Hillen, Marlies, Verl, *15.10.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Beckhoff Automation GmbH mit Sitz in Verl (AG Gütersloh HRB 1803) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.08.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 23.08.2005. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-12-02: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.11.2005 wirksam geworden. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.10.2003 zwischen der Elektro Beckhoff Vertriebs GmbH und der Beckhoff Automation GmbH (vormals Elektro-Beckhoff GmbH) ist im Wege der Spaltung auf die Gesellschaft als herrschende Gesellschaft übergegangen.
2014-03-04: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Geschäftsanschrift: Uhlandstr. 2, 33415 Verl.
2020-07-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.06.2020 mit der Beckhoff Technik und Design Vertriebs GmbH mit Sitz in Verl (Amtsgericht Gütersloh, HRB 4454) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.