2007-07-30: Bestellt als Vorstand: Erlenkamp, Frank Hermann, Buchholz, *02.03.1959. Nicht mehr Vorstand: Stahl, Bernhard, Lauda-Königshofen.
2008-05-09: Die Generalversammlung vom 07.03.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; insbesondere geändert wurde § 2 (Zweck und Gegenstand). Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist a) die Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost b) der Absatz von Erzeugnissen daraus nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassung errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Die Genossenschaft ist eine Erzeugergemeinschaft im Sinne des Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz). Nicht mehr Vorstand: Braun, Alfred, Lauda-Königshofen; Stetzler, Georg, Winzer und Landwirt, Boxberg-Unterschlüpf.
2010-01-22: Bestellt als Vorstand: Baumann, Martin, Lauda-Königshofen, *06.08.1969; Braun, Dieter Werner, Tauberbischofsheim, *28.10.1969; Popp, Steffen Werner, Lauda-Königshofen, *27.12.1976. Nicht mehr Vorstand: Barth, Wolfgang, Lauda-Königshofen, *16.02.1962; Erlenkamp, Frank Hermann, Buchholz, *02.03.1959; Sohns, Herbert, Lauda-Königshofen, *14.06.1953.
2011-03-04: Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.12.2010 die Genossenschaft "Weinbaugenossenschaft Beckstein eG", Lauda-Königshofen (Amtsgericht Mannheim GnR 560051) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-02-24: Die Generalversammlung vom 05.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist a) die Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost b) der Absatz von Erzeugnissen daraus nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen. c) die Bewirtschaftung von Rebgelände. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassung errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Die Genossenschaft ist eine Erzeugergemeinschaft im Sinne des Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz). Bestellt als Vorstand: Braun, Michael, Lauda-Königshofen, *24.09.1973. Nicht mehr Vorstand: Braun, Dieter Werner, Tauberbischofsheim, *28.10.1969.
2019-05-06: Die Generalversammlung vom 04.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Kündigung), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 37 (Geschäfsanteil und Geschäftsguthaben), § 46 (Bekanntmachungen) und § 47 (Mitgliedschaften) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Gegenstand des Unternehmens ist a) die Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost b) der Absatz von Erzeugnissen daraus nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen. c) die Bewirtschaftung von Rebgelände. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten gemeinsam.