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Bedachungen und Dämmtechnik Bülker GmbH & Co. KG

Isolierklinker, Bauklempnerei, Dachdeckerbetriebes..., Eindeckung Ihres, Eindeckung Ihres Daches
Adresse / Anfahrt
Bockeler Schweiz 27
49419 Wagenfeld
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-11-17:
(Gegenstand des Unternehmens ist der Holz- und Bautenschutz, Montagebau, Baustoffe und Zimmerei. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bockeler Schweiz 27, 49419 Wagenfeld. Allgemeine Vertretungsregelung: Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, sind diese gesamtvertretungsberechtigt. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Persönlich haftender Gesellschafter: Bedachungen und Dämmtechnik Bülker Verwaltungs-GmbH, Wagenfeld (Amtsgericht Walsrode HRB 206889), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses vom 24.08.2018 Teile des Vermögens der Hartmut Bülker e.K. mit Sitz in Wagenfeld (Amtsgericht Walsrode, HRA 203494) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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