2008-01-08: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.09.2007 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere § 5 (Stammkapital), § 6 (Geschäftsführung, Vertretung), § 8 (Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses), § 11 (Zusammenlegung von Geschäftsanteilen ist zulässig) § 14 (Änderung der Bestimmung über die Zeitdauer), ohne Änderung der in § 10 Abs. 1 und 2 GmbHG genannten Angaben.