Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Beds24 GmbH

Ferienwohnung, Software, PMS..., OTAs, Airbnb, Expedia, B&B, Pensión La Obrera, Ribera, Menor, Habitaciones, Alojamiento
Adresse / Anfahrt
Davoser Straße 1g
14199 Berlin
2x Adresse:

Lagerhausstraße 5
52064 Aachen


Hausseestraße 14
16798 Fürstenberg /Havel


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-11:
Firma: Beds24 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Davoser Straße 1 g, 14199 Berlin; Gegenstand: Unmittelbare und mittelbare Tätigkeiten auf dem Gebiet der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Erzeugnissen und der darauf bezogenen Erbringung von Dienstleistungen, Beratung und Schulung in den Bereichen: E-Commerce und Online-Handel; Entwicklung von Software und deren Nutzungsüberlassung an Dritte ; Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und Vertrieb; Ingenieur-Dienstleistungen in den Bereichen Elektronik und Computertechnologie. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Kinchin, Mark, *05.09.1964, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.01.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung aller Vermögensteile als Gesamtheit der MPK Systems Group GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 20679B) auf Grund des Ausgliederungsplans vom 29.01.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-02-12:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Entstehung der Gesellschaft durch Ausgliederung aus dem Vermögen der MPK Systems Group GmbH wird wegen der fehlerhaften Angabe der Registernummer der ausgliedernden Gesellschaft wie folgt berichtigend eingetragen: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung aller Vermögensteile als Gesamtheit der MPK Systems Group GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 206795 B) aufgrund des Ausgliederungsplans vom 29.01.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Marketing