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Beermann GmbH & Co. KG

Wurstwaren, Landfleischerei, Bielefeld Siegfriedplatz..., Domplatz Bielefeld, Fachverkäufer/innen, Fleischer/innen, Domhof, Lebensmittelhandwerk, Festen
Adresse / Anfahrt
Alte Poststraße 6
49196 Bad Laer
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-08:
(das Schlachten, die Zerlegung sowie das Produzieren von Fleisch- und Wurstwaren, der Groß- und Einzelhandel mit selbst produzierten und zugekauften Waren im Lebensmittelbereich und der Betrieb eines Partyservices.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Alte Poststraße 6, 49196 Bad Laer. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Beermann Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Bad Laer (AG Osnabrück HRB 205454), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-11-07:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 30.08.2011 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Dieter Beermann, geb. am 18.01.1963, Bad Laer unter der Firma Heinrich Beermann, Inh. Dieter Beermann in Bad Laer (AG Osnabrück HRA 110170) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung am heutigen Tage im Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.