2006-04-13: OB). Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2006 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 1.741,62 EUR auf 104.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens, Vertretungsregelung sowie Stammkapital. Neuer Gegenstand: Handel mit Tankanlagen sowie Reparatur und Wartung von Tankanlagen. Weiterhin ist die Gesellschaft berechtigt, Erzeugnisse aus Metall herzustellen, zu bearbeiten, zu kaufen und zu vertreiben, sowie einschlägige Dienstleistungen hierzu auszuführen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Blöchl, Herbert, Buchhalter, Kirchseeon. Bestellt: Geschäftsführer: Lohr, Thomas, München, *12.01.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-08-24: OB. Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2011 hat die Änderung der §§ 2 Ziff.1 (Firma), 5 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 8 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Behälterbau-Süd GmbH. Geschäftsanschrift: Brunnenstraße 1, 83527 Haag i. OB. Bestellt: Geschäftsführer: Schwarz, Florian, Stephanskirchen, *04.08.1976, einzelvertretungsberechtigt. Die "PEMO Behälterbau GmbH" mit dem Sitz in Moosburg (Amtsgericht München HRB 162120) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.