2019-08-06: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung vom 25.05.2019 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.06.2019 mit der Elterninitiative Kindergarten Quadenschönfeld e.V. mit Sitz in Möllenbeck (Amtsgericht Neubrandenburg VR 3060) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.