2019-11-20: Partnerschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfestellung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Beinke, Sebastian, Steuerberater, Westerstede, *05.08.1984; Wehrmann, Thorsten, Steuerberater, Oldenburg, *07.02.1965.