2014-02-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2014. Geschäftsanschrift: Elisenstraße 15, 22087 Hamburg. Gegenstand: die Verwaltung von Immobilien aller Art, insbesondere Grundstücken, Wohnanlagen und Wohnungseigentumsanlagen sowie sämtliche Tätigkeiten gern. § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bellingrodt, Sybille, Hamburg, *27.03.1951; Bellingrodt, Björn, Hamburg, *22.08.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Bellingrodt, Sybille, Hamburg, *27.03.1951, unter der Firma SBI Bellingrodt Immobilien Sybille Bellingrodt in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 79921) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.02.2014. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.02.2014 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.