2007-09-27: EARS Europe GmbH & Co. KG, Bad Bevensen (Wilhelm-Schulze-Straße 8 - 10, 29549 Bad Bevensen, europäischer Vertrieb von technischen Produkten zur Steigerung der Energie-Effizienz von Druckluft-Aggregaten und der Vertrieb von Lizenzen und der Vertrieb von Werkzeugen und Zubehör und Incentivartikeln). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: EARS Europe Verwaltungs-GmbH, Bad Bevensen (Lüneburg HRB 200952).
2009-09-24: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Schulze-Straße 4-6, 29549 Bad Bevensen.
2015-09-15: Neue Firma: Bendel Werkzeuge GmbH & Co. KG. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2015 (URNr. 361-EW/2015 Notar Eugen-Andreas Wahler, Uelzen) sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2015 hat die Gesellschaft das Unternehmen Bendel Werkzeuge Inh. Frank Bendel mit Sitz in Bad Bevensen (Amtsgericht Lüneburg HRA 120589) als Gesamtheit übernommen. Die Firma ist geändert. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-11-02: Änderung zur Geschäftsanschrift: Wilhelm-Schulze-Straße 8-10, 29549 Bad Bevensen.
2020-01-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2019 mit der EARS Deutschland VerwaltungsGmbH mit Sitz in Bad Bevensen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.