2015-08-06: (Die Begründung von einem Elektrogeschäft sowie die Ausführung aller typischen Tätigkeiten des Elektrohandwerks, spezialisiert auf elektronische Ausrüstung von automatischen Feuerlöschanlagen, Brandmeldesysteme, Zonecheck-Testeinrichtungen und Notbeleuchtungsanlagen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Blumengasse 1a, 54570 Deudesfeld. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Bender Verwaltungs GmbH, Deudesfeld (Amtsgericht Wittlich HRB 43202), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-20: Firma geändert in: Neue Firma: Bender Systeme GmbH & Co.KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2015 das Vermögen des von Dirk Bender unter der Firma Bender Systeme e.K. geführten Unternehmens mit Sitz in Deudesfeld (Amtsgericht Wittlich, HRA 41026) mit Ausnahme des Betriebsgrundstücks nebst Gebäude und Photovoltaikanlagen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.