2010-02-19: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Kurfürstendamm 16, 10719 Berlin Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.01.2010 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt, sodann auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst..
2010-02-19: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bendzko Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 24009) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2015-09-29: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Sekural GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 159237 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SfG IT-Consulting GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 92432 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Zenit Grundbesitz-Organisationsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 41528 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
2019-01-07: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 .