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Benninger & Föll Liquid Logistics GmbH

Lebensmittel, Gefahrgüter, Chemietransporte..., Lebensmitteltransporte, Abfalltransporte, Treibstofftransporte, Logistikdienstleister, Tankcontainer, Flüssigkeiten, Lebensmittelindustrie, Flüssiges
Adresse / Anfahrt
Carl-Berberich-Straße 3
74232 Abstatt
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 15 (Allgemeine Bestimmungen) beschlossen. Firma geändert; nun: Benninger & Föll Liquid Logistics GmbH. Sitz verlegt; nun: Heilbronn.

2010-03-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Abstatt. Neue Geschäftsanschrift: Carl-Berberich-Str. 3, 74232 Abstatt.

2020-01-28:
Bestellt als Geschäftsführer: Benninger, Achim, Marbach am Neckar, *06.08.1974, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Föll, Michael, Möglingen, *05.11.1960.

2020-03-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Einzelprokura: Rauscher, Thomas, Gemmrigheim, *01.09.1987.

2020-10-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Wettbewerbsverbot, Öffnungsklausel) beschlossen.

2021-09-03:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Richard Benninger GmbH Internationale Tankwagenspedition", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 301337) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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