2006-08-25: Geändert, nun: Neue Firma: Beresa GmbH & Co. KG.
2007-10-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2007 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 25.05.2007 mit der Beresea-AHC GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 5783), der CCV Compact Car Vertrieb GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 5205) und der Patberg-Versicherungsdienst Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 1293) verschmolzen. Nicht eingetragener Hinweis: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-08-21: Geschäftsanschrift: Meckmannweg 1, 48163 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.05.2009 mit der Familiy Cars GmbH mit Sitz in Senden (Amtsgericht Coesfeld HRB 10080) verschmolzen. Nicht eingetragener Hinweis: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-12-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.10.2017 mit der Beresa Autozentrum Anhalt GmbH mit Sitz in Dessau (Amtsgericht Stendal, HRB 10375) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.