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Bergbahnen im Siebengebirge AG

Fanpage der Drachenfelsbahn
Adresse / Anfahrt
Drachenfelsstraße 53
53639 Königswinter
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-23:
Vorstand: Hacker, Klaus, Niederkassel, *04.11.1953. Nicht mehr Vorstand: Limper, Jürgen, Bad Honnef.

2014-09-09:
Die Hauptversammlung hat am 18.08.2014 die Umstellung des Grundkapitals von 2.000.100,00 DEM auf (gerundet) 1.022.634,89 EUR sowie die Erhöhung des Grundkapitals um 1.415,11 EUR auf 1.024.050,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Desweiteren hat die Hauptversammlung vom 18.08.2014 die Änderung der Satzung in § 8 (Vertretung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen sowie Änderungen der Satzung in § 15 (Vergütung der Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates) und in § 20 (Stimmrecht in der Hauptversammlung) beschlossen. 1.024.050,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2019-06-28:
Einzelprokura: Scharf, Thomas, Bonn, *14.03.1964.

2020-05-19:
Die Hauptversammlung vom 09.04.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 und 17 beschlossen.

2022-01-28:
Vorstand: Scharf, Thomas, Bonn, *14.03.1964. Nicht mehr Vorstand: Hacker, Klaus, Niederkassel, *04.11.1953. Prokura erloschen: Scharf, Thomas, Bonn, *14.03.1964.

2022-01-28:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden

2022-07-07:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.06.2022 im Wege des Formwechsels in die Bergbahnen im Siebengebirge GmbH mit Sitz in Königswinter umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-07-12:
Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 07.07.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.