2014-04-01: Firma geändert, nun: Neue Firma: Bergbräu GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Bergbräu Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Uslar (Amtsgericht Göttingen HRB 130695).
2019-09-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2019 mit der Beverage Creation & Sales GmbH mit Sitz in Burgau (Amtsgericht Memmingen, HRB 15051) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.