2017-08-14: Firma: Berger Creativagentur GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Oberfeldstraße 82, 12683 Berlin; Gegenstand: Marketing, Werbung, Events, Dekorationen und Mediaschaltungen, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Berger, Peter, *09.03.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.05.2017; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Peter Berger als Inhaber unter der Firma Berger Berlin Creativagentur e.K. mit Niederlassung in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 53687 B) betriebenen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2017-10-04: Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung des unter der Firma BW-Consulting und Projektmanagement e.K. mit dem Sitz in Berlin betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns auf diese Gesellschaft im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 3 (Stammkapital/Stammeinlage).
2017-10-04: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 30.05.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom Selben Tage das von dem Alleingesellschafter unter der Firma BW-Consulting und Projektmanagement e.K. mit dem Sitz in Berlin betriebene einzelkaufmännische Unternehmen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.